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   BVerfG, 20.01.2023 - 1 BvR 2345/22   

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https://dejure.org/2023,2064
BVerfG, 20.01.2023 - 1 BvR 2345/22 (https://dejure.org/2023,2064)
BVerfG, Entscheidung vom 20.01.2023 - 1 BvR 2345/22 (https://dejure.org/2023,2064)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Januar 2023 - 1 BvR 2345/22 (https://dejure.org/2023,2064)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen vorläufigen vollständigen Umgangsausschluss mit seinen Töchtern bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 1666 Abs 1 BGB, § 1684 Abs 4 S 2 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen vorläufigen vollständigen Umgangsausschluss eines Vaters mit seinen Töchtern bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch - keine Verletzung des Elternrechts aus Art 6 Abs 2 S 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen den vorläufigen vollständigen Umgangsausschluss eines Vaters mit seinen Töchtern bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs; Berücksichtigen der Grundrechtspositionen des Elternteils als auch das Wohl des Kindes hinsichtlich Verletzung des ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen vorläufigen vollständigen Umgangsausschluss eines Vaters mit seinen Töchtern bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch - keine Verletzung des Elternrechts aus Art 6 Abs 2 S 1 GG

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1666, 1684; GG Art. 6
    Umgangsrecht; Umgang der Eltern mit ihren Kindern; Einschränkung oder Ausschluß; Schutz des Kindes im Einzelfall; Gefährdung der seelischen oder körperlichen Entwicklung; vorläufiger vollständiger Umgangsausschluß eines Vaters mit seinen Töchtern bei Verdacht auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; BGB § 1684 Abs. 4 S. 2
    Verfassungsbeschwerde gegen den vorläufigen vollständigen Umgangsausschluss eines Vaters mit seinen Töchtern bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs; Berücksichtigen der Grundrechtspositionen des Elternteils als auch das Wohl des Kindes hinsichtlich Verletzung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen vorläufigen vollständigen Umgangsausschluss eines Vaters mit seinen Töchtern bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch - keine Verletzung des Elternrechts aus Art 6 Abs 2 S 1 GG

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verdacht auf sexuellen Missbrauch - und der vorläufige vollständige Umgangsausschluss

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umgangsausschluss bei sexuellem Missbrauchsverdacht

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Einstweiliger Umgangsausschluss bei sexuellem Missbrauchsverdacht

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Kindschaftsrecht - Einstweiliger Umgangsausschluss bei sexuellem Missbrauchsverdacht

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2023 - 1 BvR 2345/22
    Die dem zugrunde liegenden Feststellungen und die darauf gestützte Abwägung beruhen nicht auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite des betroffenen Grundrechts (vgl. zum Maßstab BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 13.07.2017 - 1 BvR 1202/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen den teilweisen Entzug der elterlichen

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2023 - 1 BvR 2345/22
    Die Gefährdungslage muss sich aber auch insoweit nach Ausmaß und Wahrscheinlichkeit derart verdichtet haben, dass ein sofortiges Einschreiten auch ohne weitere gerichtliche Ermittlungen geboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2017 - 1 BvR 1202/17 -, Rn. 19).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2023 - 1 BvR 2345/22
    a) Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 ).
  • BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 142/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) einer Mutter durch Übertragung

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2023 - 1 BvR 2345/22
    Damit wird dem im Recht auf Selbstbestimmung des Kindes wurzelnden, mit dem Alter in der Bedeutung zunehmenden Anspruch auf Berücksichtigung des Kindeswillens Rechnung getragen (vgl. zum Maßstab BVerfGK 15, 509 ).
  • BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15

    Ein Sorgerechtsentzug aufgrund summarischer Prüfung im Wege der einstweiligen

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2023 - 1 BvR 2345/22
    aa) Dabei ist zu berücksichtigen, dass in fachgerichtlichen einstweiligen Anordnungsverfahren angesichts der spezifischen Eilbedürftigkeit dieser Verfahren die praktisch verfügbaren Aufklärungsmöglichkeiten regelmäßig hinter den im Hauptsacheverfahren bestehenden Möglichkeiten zurückbleiben (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2015 - 1 BvR 1292/15 -, Rn. 19).
  • BVerfG, 16.09.2022 - 1 BvR 1807/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Eltern gegen Sorgerechtsentziehung wegen des

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2023 - 1 BvR 2345/22
    Je gewichtiger der zu erwartende Schaden für das Kind oder je weitreichender mit einer Beeinträchtigung des Kindeswohls zu rechnen ist, desto geringere Anforderungen müssen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende oder erfolgte Verletzung geschlossen werden kann, und desto weniger belastbar muss die Tatsachengrundlage sein, von der auf die Gefährdung des Kindeswohl geschlossen wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2022 - 1 BvR 1807/20 -, Rn. 45 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.05.2022 - 1 BvR 326/22

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2023 - 1 BvR 2345/22
    Um dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG dabei Rechnung zu tragen, müssen die Fachgerichte jedenfalls bei einem länger andauernden oder einem unbefristeten Umgangsausschluss - insoweit nicht grundlegend anders als bei dem Entzug des Sorgerechts auf der Grundlage von § 1666 BGB - grundsätzlich die dem Kind drohenden Schäden ihrer Art, Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit nach konkret benennen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2022 - 1 BvR 326/22 -, Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen im einstweiligen Anordnungsverfahren

    Um dabei dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gerecht zu werden, müssen die Fachgerichte bei einem länger andauernden oder einem unbefristeten Umgangsausschluss - insoweit nicht grundlegend anders als bei dem Entzug des Sorgerechts auf der Grundlage von § 1666 BGB - grundsätzlich die dem Kind drohenden Schäden ihrer Art, Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit nach konkret benennen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2022 - 1 BvR 326/22 -, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Januar 2023 - 1 BvR 2345/22 -, Rn. 10).
  • BVerfG, 07.03.2023 - 1 BvR 221/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentzug bei bereits

    Die Entscheidung ist durch die vollumfängliche Sachentscheidung des Oberlandesgerichts vom 20. Dezember 2022 prozessual überholt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Januar 2023 - 1 BvR 2345/22 -, Rn. 8).
  • BVerfG, 03.04.2023 - 1 BvR 2353/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vaters dreier Kinder betreffend

    Der angeordnete längerfristige Umgangsausschluss hält trotz des bereits seit Ende März 2019 fehlenden Kontakts des Beschwerdeführers zu seinen Kindern den verfassungsrechtlichen Anforderungen (zu diesen BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2021 - 1 BvR 709/21 -, Rn. 9 f. und vom 25. Mai 2022 - 1 BvR 326/22 -, Rn. 13; Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2022 - 1 BvR 1943/22 -, Rn. 13 ff. und vom 20. Januar 2023 - 1 BvR 2345/22 -, Rn. 10 jeweils m.w.N.) auch unter Berücksichtigung der aus Art. 8 Abs. 1 EMRK folgenden Gewährleistungen (vgl. dazu EGMR, H. v. Deutschland, Entscheidung vom 17. Mai 2011, Nr. 9732/10, §§ 27 ff.) noch stand.
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